Der Bundesgerichtshof hat Anlegern von Schrottimmobilien Recht gegeben, die sich von namhaften Banken und Bausparkassen Immobilien finanzieren ließen, die sich als Schrottimmobilien entpuppten.
Ein guter Tag für den Anlegerschutz: In acht Fällen hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag auf die Seite der Anleger geschlagen, die in den 1990er Jahren in Schrottimmobilien investiert hatten. Damals fielen einige Hunderttausend Anleger auf den groß angelegten Immobilienbetrug durch dubiose Vermittler mit Unterstützung der Banken herein. Sie kauften überteuerte Immobilien als Kapitalanlage, die sich allein durch Steuerersparnis und garantierte Mieteinnahmen rechnen sollten. Doch die Mietgarantien entpuppten sich als wertlos, weil Mieter auszogen. Wohnungen standen leer, die Schulden blieben.
Mit den heutigen Entscheidungen hat der BGH seine anlegerfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt. Gegner der Verfahren war die Badenia Bausparkasse aus Karlsruhe, heute eine Tochter der Generali Versicherungen. Sie hatte in den 90er Jahren mehr als 8000 Kredite für Schrottimmobilien vergeben, dabei aber die tatsächliche Höhe der Provisionen an die freien Vermittler verschwiegen. Damit habe die Bausparkasse ihre vorvertraglichen Pflichten gegenüber den Anlegern verletzt, so die Richter. Die Folge: Schadenersatz.
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